"Wir müssen ein Bädersterben verhindern!" –Landrat Stolz und 10 Bürgermeister fordern Unterstützung für kommunale Schwimmbäder vom Land Hessen


Gemeinsam mit Landrat Thorsten Stolz und neun weiteren Bürgermeister-Kolleginnen und -Kollegen von Maintal bis Schlüchtern habe ich einen Brief an das Land Hessen geschrieben. Darin fordern wir gemeinsam mehr Unterstützung für den laufenden Betrieb der Schwimmbäder. Hier geht es nicht um Parteipolitik, sondern um die Rettung einer wichtigen öffentlichen Einrichtung.

 

Aktuell wird in Erlensee die Schließung des örtlichen Schwimmbads diskutiert. Derzeit ist eine Schließung in Nidderau kein Thema, aber wenn die Kosten für Energie weiter so hoch bleiben und wir weiterhin keine Unterstützung erhalten, muss man wahrscheinlich bald auch in Nidderau über eine solche Maßnahme diskutieren. Schon heute bezuschussen wir den Betrieb mit über 1.000.000 € pro Jahr. Trotz aller Sparmaßnahmen wird dieser Betrag höchstwahrscheinlich steigen.

Warum ist das so? Aus Sicht des Landes Hessen und der Bundesregierung gelten Schwimmbäder als „freiwillige Leistung“ einer Kommune, also als ein Luxus, den man sich in guten Zeiten und vollen Kassen leisten kann. Aber das ist falsch! Ohne kommunale Schwimmbäder lernen Kinder kein Schwimmen. Ohne Schwimmbäder fehlt vielen Menschen im Sommer ein Stück Urlaubsgefühl.


Deswegen fordern wir finanzielle Unterstützung vom Land Hessen für den Betrieb der kommunalen Schwimmbäder! Wir müssen ein Bädersterben in der Region unbedingt verhindern!



Hier einige Auszüge aus der zugehörigen Pressemitteilung:

 

Landrat Thorsten Stolz und zehn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Main-Kinzig-Kreis fordern das Land Hessen zu mehr Unterstützung beim Erhalt von Hallenbädern auf. In einem Schreiben an den Hessischen Innenminister Peter Beuth, den Hessischen Finanzminister Michael Boddenberg sowie die Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs schlagen sie konkret vor, im Kommunalen Finanzausgleich den Bäderbetrieb von Städten und Gemeinden künftig direkt zu berücksichtigen. Das Thema sei aktueller denn je vor dem Hintergrund einer möglichen Hallenbad-Schließung in Erlensee. Gleichwohl sei die Finanzierung in allen Kommunen mit Hallenbädern ein Thema, auch über den Main-Kinzig-Kreis hinaus.

„Wenn eine Kommune ein Hallenbad betreibt, ist das gut für umliegende Vereine und den Schulsport vor Ort. Es profitiert auch das Umland mit, während die Kosten für Sanierungen und den laufenden Betrieb aber komplett bei der Kommune verbleiben. Schwimmbäder und somit auch Hallenbäder sind leider formal ‚freiwillige Leistungen‘ und werden nicht angerechnet, wenn es um die Verteilung von Ausgleichsgeldern geht. Das muss sich grundlegend ändern“, so Landrat Stolz.

 

Während das Land durch das Schwimmbadinvestitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) zumindest Investitionshilfen zur Verfügung stelle, seien die Trägerkommunen „mit dem kostspieligen laufenden Unterhalt ihrer Hallenbäder auf sich allein gestellt, obwohl die gesamte Region mit ihren Bürgerinnen und Bürgern, Schulen und Vereinen profitiert“.

 

Zu den Unterzeichnenden der neuerlichen Initiative gehören nun neben Landrat Stolz und Bürgermeister Erb Andreas Bär (Nidderau), Monika Böttcher (Maintal), Sylvia Braun (Bruchköbel), Dr. Albrecht Eitz (Freigericht), Daniel Glöckner (Gelnhausen), Gerald Helfrich (Gründau), Matthias Möller (Schlüchtern), Theresa Neumann (Großkrotzenburg) und Albert Ungermann (Linsengericht). Es sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, deren Hallenbäder auch für Schwimmunterricht von Schulen des Main-Kinzig-Kreises geöffnet sind.

 

Der Main-Kinzig-Kreis hatte bereits vor einigen Tagen signalisiert, dass er sich als „ein Teil der Lösung“ verstehe, aber die Defizite nicht übernehmen und ausgleichen kann. Der Kreis sei nach wie vor bereit, sowohl bei laufenden als auch bei herausragenden investiven Kosten zu helfen, noch mehr als in der Vergangenheit, so Stolz. „Aber die Zukunft von Hallenbädern bleibt prekär, wenn sich ihr haushalterischer Status nicht ändert“, stellt der Landrat klar. „Was ‚freiwillig‘ geleistet wird, kann und muss sogar bei sehr schlechter Haushaltslage gestrichen werden, das ist eine der Vorgaben der landespolitischen Ebene für die kommunalen Kämmereien. Und das, obwohl Sport als Staatsziel in die hessische Verfassung aufgenommen worden ist und die Gestaltung des Sportunterrichts, also auch des Schwimmens, Teil der Aufgabe eines Bundeslands ist.“